Notenschnitt berechnen: So gewichtest Du Deine Noten mit ECTS
Fachlich verantwortet von Prof. Dr. Alexander Holtermann · Stand 16.10.2026 · 4 Min. Lesezeit
Multipliziere jede Note mit ihren ECTS-Punkten, addiere alles und teile durch die Summe der benoteten ECTS-Punkte. Das ist Dein gewichteter Schnitt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Notenschnitt im Studium ist ein gewichteter Durchschnitt: Module mit mehr ECTS-Punkten zählen stärker.
- Formel: Schnitt = Summe (Note × ECTS) / Summe der ECTS aller benoteten Module.
- Die deutsche Notenskala reicht von 1,0 (sehr gut) bis 4,0 (ausreichend). Mit 5,0 ist eine Prüfung nicht bestanden.
- Viele Prüfungsordnungen streichen nach der ersten Nachkommastelle ohne zu runden. Aus 2,37 wird dann 2,3, nicht 2,4.
- Unbenotete Module, Gewichtungsfaktoren für die Abschlussarbeit und Streichnoten regelt Deine Prüfungsordnung. Lies sie vor dem Rechnen.
Die Formel für den gewichteten Notenschnitt
Im Studium haben Module unterschiedlich viel Gewicht. Ein Modul mit 10 ECTS-Punkten steht für doppelt so viel Arbeit wie eines mit 5 Punkten und zählt deshalb auch doppelt so stark in der Gesamtnote. Deshalb rechnest Du keinen einfachen Durchschnitt, sondern einen gewichteten Durchschnitt.
Notenschnitt = Σ (Note × ECTS) / Σ ECTS
In Worten: Du multiplizierst jede Note mit den ECTS-Punkten des Moduls, addierst alle Produkte und teilst das Ergebnis durch die Summe der ECTS-Punkte aller benoteten Module. Unbenotete Module, die nur mit „bestanden“ abgeschlossen werden, lässt Du weg.
Beispielrechnung Schritt für Schritt
Angenommen, Du hast nach dem zweiten Semester diese Noten. Das Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ ist unbenotet und zählt nicht in den Schnitt.
| Modul | Note | ECTS | Note × ECTS |
|---|---|---|---|
| Einführung BWL | 2,3 | 5 | 11,5 |
| Mathematik | 3,0 | 10 | 30,0 |
| Statistik I | 1,7 | 5 | 8,5 |
| Marketing | 2,0 | 5 | 10,0 |
| Recht | 2,7 | 5 | 13,5 |
| Wissenschaftliches Arbeiten | bestanden | (5) | — |
| Summe (benotet) | 30 | 73,5 |
Die deutsche Notenskala im Studium
An deutschen Hochschulen werden Einzelleistungen meist mit diesen Notenstufen bewertet. Zwischenwerte entstehen durch Erniedrigen oder Erhöhen um 0,3. Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. Die Bestehensgrenze liegt bei 4,0. In vielen Klausuren entspricht das etwa 50 % der Punkte, die genaue Grenze legt aber der Prüfer oder die Prüfungsordnung fest.
| Note | Bezeichnung | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1,0 / 1,3 | sehr gut | hervorragende Leistung |
| 1,7 / 2,0 / 2,3 | gut | Leistung erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen |
| 2,7 / 3,0 / 3,3 | befriedigend | Leistung entspricht durchschnittlichen Anforderungen |
| 3,7 / 4,0 | ausreichend | Leistung genügt trotz Mängeln den Anforderungen |
| 5,0 | nicht ausreichend | nicht bestanden |
Vom Schnitt zum Gesamturteil
Für die Gesamtnote eines Studiums gilt ein anderes Raster, weil der Schnitt beliebige Zwischenwerte annehmen kann. Üblich ist diese Einteilung. Prüf aber die genaue Regel Deiner Hochschule, denn einzelne Prüfungsordnungen weichen ab, etwa beim Prädikat „mit Auszeichnung“.
| Durchschnitt | Gesamturteil |
|---|---|
| 1,0 bis 1,5 | sehr gut |
| 1,6 bis 2,5 | gut |
| 2,6 bis 3,5 | befriedigend |
| 3,6 bis 4,0 | ausreichend |
| ab 4,1 | nicht ausreichend |
Was Deine Prüfungsordnung zusätzlich regelt
Die einfache Formel ist der Normalfall. Viele Studiengänge haben aber Besonderheiten, die den Schnitt verändern. Diese Regeln stehen in der Prüfungsordnung Deines Studiengangs, manchmal auch in einer Anlage mit Modulübersicht.
- Gewichtungsfaktoren: Die Abschlussarbeit oder Module des Hauptstudiums zählen manchmal mit einem höheren Faktor, etwa doppelt.
- Nicht eingerechnete Module: In manchen Studiengängen zählt die Orientierungsphase oder das erste Semester nicht in die Gesamtnote.
- Streichnoten: Einige Ordnungen erlauben, die schlechteste Note oder eine bestimmte Zahl an ECTS-Punkten aus dem Schnitt zu nehmen.
- Abschneiden statt Runden: Häufig wird nur die erste Nachkommastelle berücksichtigt, alle weiteren werden ohne Rundung gestrichen.
- Wahlmodule und Zusatzleistungen: Nicht immer zählen alle belegten Module. Überzählige Wahlmodule können außen vor bleiben.
Ausblick rechnen: Welche Note brauche ich noch?
Mit derselben Formel kannst Du rückwärts rechnen, welchen Schnitt Du in den restlichen Modulen brauchst, um eine Zielnote zu erreichen. Das hilft bei der Planung, etwa wenn Du für einen Master einen bestimmten Schnitt brauchst.
benötigter Schnitt = (Zielnote × ECTS gesamt − bisherige Summe Note × ECTS) / restliche ECTS
Ausländische Noten umrechnen
Für Noten aus dem Ausland nutzen viele deutsche Hochschulen die modifizierte bayerische Formel. Damit rechnest Du eine fremde Skala linear in die deutsche um:
deutsche Note = 1 + 3 × (beste Note − erreichte Note) / (beste Note − Bestehensnote)
Bei einer Skala, bei der 10 die beste Note und 5 die Bestehensnote ist, wird aus einer 8 also 1 + 3 × (10 − 8) / (10 − 5) = 2,2. Welche Formel Deine Hochschule für Anerkennungen nutzt, erfährst Du im Prüfungsamt oder im International Office. Für Leistungen aus dem Erasmus-Austausch gibt es teils eigene Umrechnungstabellen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Notendurchschnitt mit ECTS?
Jede Note mal ihre ECTS-Punkte nehmen, alle Produkte addieren und durch die Summe der ECTS aller benoteten Module teilen. Unbenotete Module bleiben außen vor.
Wird beim Notenschnitt gerundet?
In vielen Prüfungsordnungen nicht: Es zählt nur die erste Nachkommastelle, der Rest wird gestrichen. Aus 2,45 wird 2,4. Prüf die Regel in Deiner Prüfungsordnung.
Ab welcher Note ist man durchgefallen?
Mit 5,0 ist eine Prüfung nicht bestanden. Die Bestehensgrenze ist 4,0, was in Klausuren häufig etwa 50 % der Punkte entspricht.
Zählen unbenotete Module in den Schnitt?
Nein. Module, die nur mit „bestanden“ abgeschlossen werden, bringen ECTS-Punkte, fließen aber nicht in die Durchschnittsnote ein.
Zählt die Bachelorarbeit stärker?
Die Abschlussarbeit zählt mindestens mit ihren ECTS-Punkten, oft 12 bis 15. Manche Prüfungsordnungen gewichten sie zusätzlich höher. Das steht in Deiner Prüfungsordnung.
Quellen und weiterführende Literatur
- Kultusministerkonferenz (2010). Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss vom 10.10.2003 in der Fassung vom 04.02.2010).
- Europäische Kommission (2015). ECTS-Leitfaden 2015. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Was an Deiner Hochschule gilt, steht in Prüfungsordnung und Leitfaden Deines Fachs — die haben immer Vorrang.
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