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Eigenständigkeitserklärung und eidesstattliche Versicherung

Fachlich verantwortet von Prof. Dr. Alexander Holtermann · Stand 16.10.2026 · 4 Min. Lesezeit

Mit der Eigenständigkeitserklärung versicherst Du, dass Du die Arbeit selbst verfasst und alle Quellen und Hilfsmittel angegeben hast. Ohne sie keine Abgabe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fast jede Hausarbeit und jede Abschlussarbeit braucht eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung, meist auf der letzten Seite.
  • Den genauen Wortlaut gibt Deine Hochschule vor. Nutze die offizielle Vorlage, nicht eine Formulierung aus dem Internet.
  • Typische Inhalte: selbstständig verfasst, nur angegebene Quellen und Hilfsmittel genutzt, Zitate gekennzeichnet, Arbeit nicht anderweitig eingereicht, Angaben zur KI-Nutzung.
  • Eine eidesstattliche Versicherung ist strenger als eine einfache Erklärung. Eine falsche Versicherung an Eides statt kann nach § 156 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden, wenn die Hochschule zur Abnahme zuständig ist.
  • Ohne Erklärung wird die Arbeit oft nicht angenommen oder nicht bewertet.

Was ist eine Eigenständigkeitserklärung?

Die Eigenständigkeitserklärung, auch eidesstattliche Erklärung, Selbstständigkeitserklärung oder Erklärung zur selbstständigen Anfertigung genannt, ist eine kurze, unterschriebene Versicherung am Ende Deiner Arbeit. Du bestätigst damit, dass die Arbeit Deine eigene Leistung ist und Du alle fremden Anteile kenntlich gemacht hast.

Die Erklärung ist keine Formalie zum Abhaken. Auf ihr beruht, dass, dass Täuschungen später geahndet werden können. Wer unterschreibt, übernimmt Verantwortung für den gesamten Text, einschließlich aller Stellen, an denen Hilfsmittel wie KI-Werkzeuge beteiligt waren.

Was steht in der Erklärung?

Der Wortlaut unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule, die Inhalte sind aber ähnlich. Seit der Verbreitung von KI-Werkzeugen haben viele Hochschulen ihre Vorlagen um einen Absatz zur KI-Nutzung erweitert.

  • Ich habe die Arbeit selbstständig verfasst.
  • Ich habe keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt.
  • Wörtlich oder sinngemäß übernommene Stellen sind als solche gekennzeichnet.
  • Die Arbeit wurde in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt.
  • KI-gestützte Werkzeuge habe ich nur in der angegebenen Weise genutzt und im Hilfsmittelverzeichnis dokumentiert.
  • Die elektronische Fassung stimmt mit der gedruckten Fassung überein (bei gedruckter Abgabe).
  • Ich bin mit einer Prüfung durch Plagiatssoftware einverstanden (an manchen Hochschulen).

Einfache Erklärung oder eidesstattliche Versicherung?

Im Alltag werden beide Begriffe oft verwechselt, rechtlich ist der Unterschied erheblich. Eine einfache Eigenständigkeitserklärung ist eine prüfungsrechtliche Erklärung. Ist sie falsch, drohen die Folgen der Prüfungsordnung, also etwa „nicht bestanden“ oder Exmatrikulation.

Eine Versicherung an Eides statt ist zusätzlich strafrechtlich geschützt. Nach § 156 StGB wird bestraft, wer vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt. Ob eine Hochschule dafür zuständig ist, hängt vom Landesrecht und der Prüfungsordnung ab. Für Promotionen ist das häufiger der Fall als für Bachelor- und Masterarbeiten. Prüf deshalb genau, was Du unterschreibst.

Merkmaleinfache EigenständigkeitserklärungVersicherung an Eides statt
RechtsgrundlagePrüfungsordnungPrüfungsordnung und Landesrecht, strafbewehrt nach § 156 StGB
Folgen bei falscher Angabeprüfungsrechtlich: Note 5,0, Ausschluss, Aberkennungzusätzlich Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe möglich
typisch fürHausarbeiten, viele AbschlussarbeitenDissertationen, manche Abschlussarbeiten

Wo steht die Erklärung und wie wird unterschrieben?

Die Erklärung steht meist als letzte Seite der Arbeit, nach Literaturverzeichnis und Anhang. Einige Hochschulen wollen sie direkt nach dem Deckblatt oder als separates Formular. Die Seite wird nicht nummeriert oder erhält eine römische Seitenzahl, je nach Vorgabe, und erscheint oft nicht im Inhaltsverzeichnis.

Bei gedruckter Abgabe unterschreibst Du handschriftlich in jedem Exemplar. Bei rein digitaler Abgabe akzeptieren viele Hochschulen eine eingescannte Unterschrift, eine Bestätigung im Abgabeportal oder eine digitale Signatur. Maßgeblich ist der Leitfaden oder die Prüfungsordnung Deiner Hochschule. Lad ihn in Professor Digital hoch, dann richtet sich alles danach.

KI-Nutzung in der Erklärung richtig angeben

Viele aktuelle Vorlagen enthalten einen eigenen Abschnitt zu KI. Manche bieten Ankreuzfelder („keine KI genutzt“, „KI wie im Verzeichnis angegeben genutzt“), andere verweisen auf ein Hilfsmittelverzeichnis im Anhang. Gibst Du an, keine KI genutzt zu haben, gilt das auch für Übersetzungs- und Umformulierungswerkzeuge, die auf KI beruhen. Klär im Zweifel mit Deinem Prüfer, ob einfache Rechtschreibprüfungen angegeben werden müssen.

Praktisch: Wenn Du während der Arbeit jede KI-Hilfe festhältst, ist die Erklärung am Ende in wenigen Minuten erledigt und stimmt sicher.

Häufige Fehler

Fehler bei der Erklärung sind ärgerlich, weil sie die Annahme der Arbeit verzögern können.

  • Erklärung vergessen oder nicht unterschrieben
  • eine fremde Vorlage aus dem Internet verwendet statt der Vorlage der eigenen Hochschule
  • veraltete Vorlage ohne KI-Abschnitt, obwohl die Hochschule inzwischen einen verlangt
  • Datum der Unterschrift nach dem Abgabetermin
  • bei mehreren Exemplaren nur eines unterschrieben
  • KI-Nutzung verschwiegen, weil sie „nur klein“ war

Häufige Fragen

Was schreibt man in eine Eigenständigkeitserklärung?

Dass Du die Arbeit selbstständig verfasst, nur angegebene Quellen und Hilfsmittel genutzt und alle Übernahmen gekennzeichnet hast. Den genauen Wortlaut gibt Deine Hochschule vor.

Wo kommt die Eigenständigkeitserklärung hin?

Meist auf die letzte Seite nach Literaturverzeichnis und Anhang. Einige Hochschulen wollen sie nach dem Deckblatt oder als separates Formular.

Ist eine falsche Eigenständigkeitserklärung strafbar?

Eine einfache Erklärung hat prüfungsrechtliche Folgen. Strafbar nach § 156 StGB ist eine falsche Versicherung an Eides statt, wenn die Hochschule zu deren Abnahme zuständig ist.

Muss ich die Erklärung handschriftlich unterschreiben?

Bei gedruckter Abgabe ja. Bei digitaler Abgabe akzeptieren viele Hochschulen eingescannte oder digitale Unterschriften. Prüf die Vorgabe.

Muss ich KI in der Eigenständigkeitserklärung angeben?

Wenn Deine Hochschule das verlangt, ja, und zunehmend tun das alle. Gib Werkzeug und Zweck an oder verweise auf das Hilfsmittelverzeichnis.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Strafgesetzbuch (StGB), § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt.
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft. (2019). Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex. DFG.
  • Karmasin, M., & Ribing, R. Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. UTB (facultas), aktuelle Auflage.

Was an Deiner Hochschule gilt, steht in Prüfungsordnung und Leitfaden Deines Fachs — die haben immer Vorrang.

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