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Deutsche Zitierweise mit Fußnoten: ebd., a. a. O. und Kurzbeleg

Fachlich verantwortet von Prof. Dr. Alexander Holtermann · Stand 16.10.2026 · 4 Min. Lesezeit

Bei der deutschen Zitierweise belegst Du in Fußnoten: erst vollständig oder kurz, danach kurz. Für dieselbe Quelle direkt davor steht „ebd.“.

Das Wichtigste in Kürze

  • Belege stehen in Fußnoten am Seitenende. Im Text verweist eine hochgestellte Ziffer darauf.
  • Viele Leitfäden verlangen beim ersten Beleg einer Quelle die Vollangabe, danach einen Kurzbeleg aus Nachname, Kurztitel oder Jahr und Seite.
  • „Ebd.“ (ebenda) verweist auf dieselbe Quelle wie in der unmittelbar vorangehenden Fußnote. „A. a. O.“ (am angegebenen Ort) gilt als veraltet und sollte vermieden werden.
  • Sinngemäße Übernahmen beginnen in der Fußnote mit „Vgl.“, wörtliche Zitate ohne.
  • Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt.
  • Es gibt keine einheitliche Norm. Jede Hochschule und oft jedes Institut schreibt eine eigene Variante vor.

Was ist die deutsche Zitierweise?

Die deutsche Zitierweise, auch Fußnotenzitierweise genannt, belegt Quellen nicht im Text, sondern in Fußnoten. Der Lesefluss bleibt dadurch ungestört, und Fußnoten bieten Platz für Zusatzinformationen. Verbreitet ist sie vor allem in Geschichte, Germanistik, Philosophie, Theologie, Rechtswissenschaft und Teilen der Politik- und Kunstwissenschaft.

Eine verbindliche Norm gibt es nicht. Die Regeln in diesem Artikel beschreiben den verbreiteten Kern. Details wie Reihenfolge der Angaben, Kursivschrift oder Satzzeichen legt Dein Institut fest. Maßgeblich ist der Leitfaden oder die Prüfungsordnung Deiner Hochschule. Lad ihn in Professor Digital hoch, dann richtet sich alles danach.

Vollbeleg und Kurzbeleg

Es gibt zwei verbreitete Systeme. Im ersten steht beim ersten Zitieren einer Quelle die vollständige Angabe in der Fußnote, danach ein Kurzbeleg. Im zweiten steht von Anfang an nur ein Kurzbeleg, und die vollständige Angabe findet sich im Literaturverzeichnis. Das zweite System ist übersichtlicher und setzt sich in vielen Fächern durch. Ein Literaturverzeichnis brauchst Du in beiden Fällen.

BelegMuster
Vollbeleg BuchMax Müller: Titel des Buches. Untertitel, 2. Aufl., Musterstadt 2021, S. 45.
Vollbeleg AufsatzAnna Schmidt: Titel des Aufsatzes, in: Name der Zeitschrift 15 (2021), S. 101–120, hier S. 105.
Kurzbeleg mit KurztitelMüller: Titel, S. 45.
Kurzbeleg mit JahrMüller (2021), S. 45.
sinngemäßVgl. Müller (2021), S. 45.

Ebd., a. a. O., f. und ff.: die Abkürzungen

Abkürzungen verkürzen wiederholte Belege. Wichtig ist, sie korrekt und sparsam zu verwenden.

AbkürzungBedeutungVerwendung
ebd.ebendagleiche Quelle wie in der direkt vorangehenden Fußnote; bei gleicher Seite nur „Ebd.“, sonst „Ebd., S. 47.“
a. a. O.am angegebenen OrtVerweis auf eine früher genannte Quelle; heute veraltet und durch den Kurzbeleg ersetzt
Vgl.vergleichevor sinngemäßen Übernahmen
f.folgende SeiteS. 45 f. bedeutet Seiten 45 und 46
ff.folgende SeitenS. 45 ff. bedeutet ab Seite 45; besser genau: S. 45–48
zit. n.zitiert nachSekundärzitat
Hrsg.Herausgeberbei Sammelbänden
o. J., o. O.ohne Jahr, ohne Ortwenn die Angabe fehlt

Wo steht die Fußnotenziffer?

Die Stellung der Ziffer zeigt, worauf sich der Beleg bezieht. Bezieht er sich auf den ganzen Satz, steht die Ziffer nach dem Satzzeichen. Bezieht er sich nur auf ein Wort oder einen Satzteil, steht sie direkt dahinter. Bei wörtlichen Zitaten steht die Ziffer nach dem schließenden Anführungszeichen.

  • ganzer Satz: Die Zahl der Studienanfänger ist gestiegen.¹
  • einzelner Begriff: Der Begriff der Resilienz² wird unterschiedlich definiert.
  • wörtliches Zitat: Müller spricht von einem „Wendepunkt der Hochschulpolitik“³.
  • Fußnoten werden durch die ganze Arbeit fortlaufend nummeriert, nicht je Kapitel neu.

Besonderheiten in der Rechtswissenschaft

Juristische Arbeiten nutzen eine eigene Form der Fußnotenzitierweise. Kommentare werden mit Bearbeiter, Werk, Paragraf und Randnummer belegt, Urteile mit Gericht, Fundstelle und Seite. Gesetze kommen nicht ins Literaturverzeichnis. Ein „Vgl.“ ist in vielen juristischen Leitfäden unüblich. Wenn Du Jura studierst, halte Dich an den Leitfaden Deines Lehrstuhls, denn die Varianten unterscheiden sich stark.

Typische Fehler mit Fußnoten

Die Fußnotenzitierweise verlangt Sorgfalt, weil sich Fehler über viele Fußnoten fortsetzen. Eine Literaturverwaltung erzeugt Belege einheitlich, ersetzt aber nicht den Blick auf „ebd.“ nach Umstellungen im Text.

  • „Ebd.“ bleibt stehen, nachdem Absätze umgestellt wurden, und verweist nun auf die falsche Quelle.
  • Fußnoten beginnen klein oder enden ohne Punkt.
  • Voll- und Kurzbelege werden ohne System gemischt.
  • „Vgl.“ fehlt bei sinngemäßen Übernahmen oder steht bei wörtlichen Zitaten.
  • Fußnoten werden mit langen inhaltlichen Ausführungen überladen, die in den Text gehören.

Häufige Fragen

Was bedeutet „ebd.“ in einer Fußnote?

„Ebd.“ steht für „ebenda“ und verweist auf dieselbe Quelle wie in der direkt vorangehenden Fußnote. Ist die Seite eine andere, ergänzt Du sie: „Ebd., S. 47.“

Darf ich „a. a. O.“ noch verwenden?

Es ist nicht falsch, gilt aber als veraltet, weil der Leser die Quelle suchen muss. Ein Kurzbeleg mit Name und Jahr oder Kurztitel ist klarer. Viele Leitfäden verbieten „a. a. O.“ ausdrücklich.

Brauche ich bei Fußnoten trotzdem ein Literaturverzeichnis?

Ja. Auch wenn die Fußnoten vollständige Angaben enthalten, verlangen fast alle Hochschulen ein alphabetisches Literaturverzeichnis am Ende.

Kommt die Fußnote vor oder nach den Punkt?

Bezieht sich der Beleg auf den ganzen Satz, steht die Ziffer nach dem Punkt. Bezieht er sich nur auf ein Wort, steht sie direkt hinter diesem Wort.

Wann schreibe ich „Vgl.“?

Bei sinngemäßen Übernahmen, also Paraphrasen. Bei wörtlichen Zitaten steht kein „Vgl.“.

Wie zitiere ich dieselbe Quelle mehrmals hintereinander?

In der ersten Fußnote steht der vollständige Beleg oder der Kurzbeleg. Folgt in der nächsten Fußnote dieselbe Quelle, schreibst Du „Ebd.“ und bei abweichender Seite „Ebd., S. 47.“. Sobald eine andere Quelle dazwischensteht, verwendest Du wieder den Kurzbeleg. Manche Institute verbieten „ebd.“ ganz und verlangen immer den Kurzbeleg, weil das bei späteren Umstellungen sicherer ist.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Karmasin, M., & Ribing, R. Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten. UTB (facultas), aktuelle Auflage.
  • Franck, N., & Stary, J. (Hrsg.). Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens. UTB, aktuelle Auflage.
  • Theisen, M. R. Wissenschaftliches Arbeiten. Erfolgreich bei Bachelor- und Masterarbeit. Vahlen, aktuelle Auflage.

Was an Deiner Hochschule gilt, steht in Prüfungsordnung und Leitfaden Deines Fachs — die haben immer Vorrang.

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